01.03.2018: Neues Gesetz zum Urheberrecht für die Wissensgesellschaft

Ab dem 1. März 2018 gilt das neue Gesetz zum Urheberrecht für die Wissensgesellschaf. Es soll die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im digitalen Zeitalter übersichtlicher gestalten und die Regelungen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Bildung und Forschung reformieren. (Bundesministerium für Bildung und Forschung https://www.bmbf.de/de/neues-urheberrechtsgesetz-fuer-die-wissenschaft-4431.html

Die Internetseite „Filme im Unterricht“ der Deutschen Filmwirtschaft gibt weitere Informationen und unterstützt die Lizenzpflicht beim Einsatz von Medien im Unterricht https://www.filme-im-unterricht.de/welche-filme-sind-erlaubt

Wenn LehrerInnen mit Filmen arbeiten, die – wie z.B. bei Ev. und Kath. Medienzentren, Landesmedienzentren oder den Landesfilmdiensten der Fall –  für den Einsatz in Schule lizenziert sind, bewegen sie sich auf sicherem Boden.

Interessante Informationen zum Thema bietet auch das Dossier, das auf der Internetseite vom Kinofenster zu finden ist http://www.kinofenster.de/themen-dossiers/aktuelles-dossier/dossier-urheberrecht-einfuehrung/

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass Portale wie Youtube und Netflix mittlerweile selbst davon ausgehen, dass Filmvorführungen in Schulklassen beim Rechteinhaber angefragt werden müssen, weil der Einsatz im Schulunterricht urheber‐ und lizenzrechtlich relevant ist. Youtube erklärt zudem, über diese Rechte selbst nicht zu verfügen. https://support.google.com/youtube/answer/2802327?hl=de&visit_id=0‐636408220654954976‐4109372874&rd=1